Es ist offiziell: Die Europäische Union hat grünes Licht für die größte Reform der Fluggastrechte seit 2004 gegeben. Und wenn du regelmäßig von Mailand aus fliegst – sei es beruflich oder um übers Wochenende mal abzuschalten –, dann ist das eine dieser Nachrichten, die du unbedingt bis zum Ende lesen solltest.
Denk mal an den klassischen Flug Linate–Rom um 19 Uhr: Das Meeting ist gerade erst zu Ende gegangen, du willst unbedingt nach Hause – und dann kommt die Durchsage über die Verspätung. Zeit ist das, was wir am schwersten wieder aufholen können, und wenn sie dir jetzt Zeit stehlen, steht dir endlich eine Entschädigung zu.
Fangen wir mit dem Geld an, das kann ja nie schaden.
Rückerstattungen bis zu 600 €: Ein Recht, das die Fluggesellschaften nicht gerade groß herausposaunen

Am meisten diskutiert wurde gerade die Frage der Entschädigungen, die mehrere Staaten einschränken wollten, indem sie die Schwelle auf über drei Stunden anheben wollten. Am Ende hat sich glücklicherweise die Sichtweise der Passagiere durchgesetzt.
Wenn sich der Flug um mehr als drei Stunden verspätet, hast du Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 €, je nach Entfernung: 250 für Strecken bis zu 1.500 km, 400 für die mittleren Strecken, 600 für die längsten. Das gilt auch für Flugausfälle und Überbuchungen, außer bei außergewöhnlichen Umständen wie schlechtem Wetter.
Unter den Neuigkeiten für Flugreisende ist das eine, die am Ende des Jahres den Unterschied ausmacht: Es handelt sich um eine Rückerstattung, auf die du schon heute Anspruch hast, die aber nur wenige beantragen. Und jetzt müssen dir die Fluggesellschaften sogar erklären, wie du sie beantragen kannst, anstatt darauf zu hoffen, dass du es vergisst.
Keine Überraschungen mehr beim Bezahlen eines Fluges
Dann gibt’s noch eine Neuigkeit für alle, die oft fliegen und von Orio al Serio oder Malpensa aus Low-Cost-Flüge buchen. Der Preis, der dir schon bei der ersten Suche angezeigt wird, muss ein persönliches Gepäckstück und eine kleine Tasche, die unter den Sitz passt, beinhalten – ohne versteckte Kosten, die erst am Ende auftauchen.
Mit anderen Worten: Schluss mit den Lockvogelpreisen, die unschlagbar wirken und sich dann durch einen Zuschlag nach dem anderen in die Höhe treiben. Wer mit leichtem Gepäck reist, kann sich immer noch für einen günstigeren Tarif entscheiden, aber der tatsächliche Preis muss von Anfang an klar ersichtlich sein. Der große Trolley bleibt hingegen außen vor: Den dürfen die Billigflieger weiterhin extra berechnen.
Familien werden an Bord nie wieder getrennt
Gute Nachrichten auch für alle, die mit kleinen Kindern reisen. Die Fluggesellschaften dürfen Kinder unter 14 Jahren nicht mehr von dem Erwachsenen trennen, der sie begleitet, und der Sitzplatz daneben muss kostenlos zugewiesen werden.
Bisher schwankte diese Entschädigung oft zwischen 8 und 15 € pro Strecke: nicht viel auf den ersten Blick, aber bei großen Familien und Hin- und Rückflügen summierte sich das zu einem erheblichen Kostenpunkt. Der gleiche Schutz gilt auch für Passagiere mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität sowie für werdende Mütter.
Wann du diese Rechte geltend machen kannst
Hier nun der nötige Realismus, aber keine Enttäuschung. Das Europäische Parlament hat bereits zugestimmt; jetzt fehlt noch die formelle Zustimmung des Rates, die in wenigen Wochen erwartet wird, gefolgt von der offiziellen Veröffentlichung. Erst dann, nach einer Anpassungsphase, treten die Regeln vollständig in Kraft: Am wahrscheinlichsten ist das Jahr 2027.
Es lohnt sich aber, sie schon jetzt zu kennen: Wer von Linate, Malpensa oder Orio mit einer europäischen Fluggesellschaft abhebt, fällt voll und ganz unter den Schutz dieser Regelungen – egal, ob es sich um eine Geschäftsreise oder einen zweitägigen Kurztrip nach Lissabon handelt.
Bei deiner nächsten Buchung also wird diese App, die du auswendig kennst, ein Ass weniger in der Hand haben, um gegen dich zu spielen. Und ausnahmsweise einmal steht Europa – auch aus Mailänder Sicht – auf der Seite der Fluggäste.